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Jeder
Pflegedienst, der einen Vertrag mit
den Pflegekassen abgeschlossen hat,
führt auch die gesetzlich geforderte
Pflegeberatung durch.
Wenn Sie ausschließlich
Geldleistungen beantragt haben, sind
Sie verpflichtet, diese Beratung in
Anspruch zu nehmen und zu bezahlen:
für die Pflegestufen I und II
mindestens einmal halbjährlich, mit
einer Vergütung von 21,00 Euro,
für die Pflegestufe III mindestens
einmal vierteljährlich, hier darf
die Vergütung bis zu 31,00 Euro
kosten .
Ab 1.08.99 werden die Kosten durch
den Pflegedienst für die
Begutachtung direkt mit den
Pflegekassen abgerechnet.
Die Pflegeberatung dient zur
Sicherung der Qualität der
häuslichen Pflege und der
regelmäßigen Hilfestellung der
pflegenden Angehörigen.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:
einzuschätzen,
ob die Pflegestufe noch stimmt,
bei
Bedarf zusätzliche Hilfen in
Anspruch zu nehmen,
festzustellen,
ob der zu Pflegende noch zusätzliche
Pflegeleistungen benötigt
mit
der Beratung über Pflegehilfsmittel,
die Ihnen die Pflege erleichtern,
mit
Informationen zu den Möglichkeiten
einer Wohnungsanpassung,
mit
Aufklärung über eine mögliche
soziale Absicherung der pflegenden
Personen
zu
erkennen, ob zusätzliche
Rehabilitationsmaßnahmen nötig
werden,
mit
Hinweisen auf Pflegekurse, die außer
Haus stattfinden,
Sie erhalten eine Bescheinigung, die
das Ergebnis der Pflegeberatung
enthält. Diese Bescheinigung leiten
Sie an die Pflegekasse weiter.
Die Informationen unterliegen der
Schweigepflicht.
Sollten Sie die Beratung oder den
Bericht ablehnen, kann Ihnen die
Pflegekasse das Pflegegeld kürzen
oder entziehen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen,
rechtzeitig die Beratungsgespräche
bei Ihrem Pflegedienst anzufordern.
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