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Betreuungsleistungen
Caritas-Pflegestation
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Betreuungsleistungen nach § 45 b SBG XI -
§ 45 b
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Versicherte, die die Voraussetzungen
des § 45a erfüllen, können je nach
Umfang des erheblichen allgemeinen
Betreuungsbedarfs zusätzliche
Betreuungsleistungen erhalten.