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Pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege, sind
Maßnahmen, welche der Pflegebedürftige, wenn er
gesund wäre, selbstständig durchführen könnte.
Dies kann mit Unterstützung, unter Anleitung oder
als vollständige Übernahme durch eine Pflegekraft
erfolgen.
Zum Beispiel :
– Morgen - / Abendtoilette
– Haar - und / oder Nagelpflege
– Hilfe beim Aufsuchen der Toilette
– Stomaversorgung
– Verabreichung von Sondennahrung
– Betten, Lagern, Mobilisieren
– und vieles mehr
Hauswirtschaftliche Versorgung
– Einkaufen
– Waschen der Kleidung und Wäsche
– Zubereiten der Mahlzeiten
– Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung
– Reinigen des Lebensbereiches
– und vieles mehr
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