| |
Falls der monatliche Höchstbetrag für die
Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird, können
die Pflegekassen gegebenenfalls ein anteiliges
Pflegegeld gewähren.
Voraussetzung hierfür ist, dass außer den
Mitarbeiter(inne)n des Pflegedienstes noch eine
weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B. eine
Angehörige oder ein Nachbar, Freunde ), die den
restlichen Hilfebedarf abdeckt.
Wenn Sie von einem Pflegedienst betreut werden, so
sorgen Sie dafür, dass Sie Kombinationsleistung
erhalten. Auch wenn es oft nur ein paar Euro sind,
es sollte doch nichts verschenkt werden, oder ?
|