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   Caritas-Pflegestation
   - Kurzzeitpflege -
 
 

Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen

Die Pflegekassen können für diese Leistung Kosten übernehmen, wenn häusliche Pflege nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht, z.B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, die durch Ersatzpflege im häuslichen Bereich nicht überbrückt werden können (z.B. bei kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit)

Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen vollstationären Einrichtungen; sie wird für maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und – unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe – bis zu einem Höchstbetrag von 1510,00 Euro gewährt.

Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung; Unterkunft, Verpflegung und etwaige Zusatzleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.


 

  Download:  Adressen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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