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Was bedeutet Pflegegeld ?
Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form
selbst sicherstellen (z.B. durch Angehörige oder
Nachbarn, Freunde), können sich alternativ zur
Pflegesachleistung für die monatliche Zahlung eines
Pflegegeldes entscheiden.
Im Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor,
in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch
einen Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu
nehmen.
Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen
Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung
auf eine Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und
mögliche Pflegefehler rechtzeitig erkannt werden.
Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die
Pflegekasse.
Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden
Pflegeeinsätze sind entsprechend dem Grad der
Pflegebedürftigkeit gestaffelt:
Stufe 1 – 225,00 Euro
Stufe 2 – 430,00 Euro
Stufe 3 – 685,00 Euro
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