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Es wird in folgende Pflegestufen unterteilt :
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftig):
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus
einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal
täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der
Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen,
hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45
Minuten entfallen.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftig):
Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im
Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür
mindestens 3 Stunden betragen, hierbei müssen auf
die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftig):
Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der
Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand
hierfür mindestens 5 Stunden betragen, hierbei
müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden
entfallen.
Härtefall:
Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich
hoher Pflegeaufwand notwendig ist. Dies ist der
Fall, wenn die Grundpflege auch des nachts nur von
mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich)
erbracht werden kann oder Hilfe bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens 7 Stunden täglich, davon wenigstens 2
Stunden in der Nacht, erforderlich ist.
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