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Wer wird versichert?
Die Pflegeversicherung betrifft alle
Krankenversicherten. Als Pflichtmitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse, wird
man automatisch Mitglied der Pflegekasse. Ist man
freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert, hat man die Wahl zwischen sozialer oder
privater Pflegversicherung, dazu muss man aber bei
der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen.
Als Privat Krankenversicherter schließt man eine
private Pflegeversicherung ab.
Ziel der Pflege:
Vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und solche
die verlorengegangen sind zu reaktivieren. Die
Kommunikation zu verbessern, geistig und seelisch
Behinderte, psychisch Kranke und geistig verwirrte
Menschen sollen sich in ihrer Umgebung und auch
zeitlich zurechtfinden.
Wer ist pflegebedürftig?
Menschen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder
Behinderung, die für die gewöhnlichen und
regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für
mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße
der Hilfe bedürfen
Solche Krankheiten oder Behinderungen sind:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen
am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen
der inneren Organe oder der Sinnesorgane Störungen
des zentralen Nervensystems wie Antriebs-,
Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie
endogene Psychosen, Neurosen oder geistige
Behinderungen
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