| |
Was sind
Sachleistungen ?
Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige,
die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie
aufgenommen worden sind, gepflegt werden.
Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten,
die Vertragspartner der Pflegekasse sind und umfasst
Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege
(Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und
hauswirtschaftliche Versorgung.
Auf diese Weise wird es vielen Versicherten
ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekasse
monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung
stellen :
Stufe 1 – 440,00 Euro
Stufe 2 – 1040,00 Euro
Stufe 3 – 1510,00 Euro
Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein
außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das
Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann der
Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR monatlich
ausgedehnt werden.´ |