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 Caritasverband
 Bielefeld e.V.
 Turnerstraße 4
 33602 Bielefeld
 Tel.: 0521 9619-0
 Fax: 0521 9619-119

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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   Sie suchen Hilfe > Familienpflege
 
   Familienpflege
  
 
   Aufgabe der Familienpflege ist die Hilfe für Familien, wenn in besonderen Belastungssituationen
   die Weiterführung des Haushaltes, die ausreichende Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder,
   die Pflege und Versorgung kranker, alter und pflegebedürftiger Familienangehöriger nicht mehr
   selbst von der Familie geleistet werden kann.             
 
   Die Familienpflege zielt  auf die  Sicherung des Familien-
   lebens, indem durch praktische Hilfen im Lebensraum
   der Familie Not- und Krisensituationen überbrückt werden.
   können.
 
   Wer leistet die Familienpflege ?
    
   Die Familienpflege wird von staatlich anerkannten Familienpflegerinnen geleistet, die ihre
   Ausbildung an einer Fachschule absolviert haben. Sie sind befähigt, die Familie im haus-
   wirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Bereich verantwortungsvoll zu unterstützen.
 
   Die Familienpflege nimmt folgende Aufgaben wahr:
  
   sie unterstützt die Familie bei der Weiterführung des Haushaltes
   sie beschäftigt sich mit den Kindern, spielt mit ihnen und hilft
       bei den Schulaufgaben
   sie übernimmt die häusliche Krankenpflege
 
   Wer finanziert die Familienpflege ?
 
   die Krankenkassen
   die Rentenversicherungsträger oder
   die Sozial- und Jugendhilfeträger
  
   Darüberhinaus beteiligen sich Kirche und Caritas an den Gesamtkosten des Einsatzes. Welche
   Hilfen der einzelne in Anspruch nehmen oder wie ein Einsatz gewährleistet werden kann, wenn
   die Kostenträger den Einsatz nicht oder nicht voll übernehmen, kann jeweils im beratenden
   Gespräch mit der zuständigen Einsatzleitung geklärt werden.
 
   Die Familienpflegerin wird beispielsweise tätig bei:
  
   Krankheit der Mutter
   (Risiko-)Schwangerschaft, Wochenpflege, Mehrlingsgeburten, psychischer Krankheit
       eines Elternteils: stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, ambulante Behandlung
   langwieriger oder chronischer Erkrankung der Mutter (z.B. Krebs, Multiple Sklerose)
   Suchtkrankheit eines Elternteils (Alkohol, Drogen, Medikamente usw.): stationäre
       Entwöhnungsbehandlung, anschließende ambulante Behandlung
   Kuraufenthalt der Mutter/der Eltern
   Überforderung der Mutter in Familien mit schwerkranken, pflegebedürftigen und
       behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere auch älteren Menschen
   Tod eines Elternteils
   besonderen Belastungen, die sich aus der Situation Alleinerziehender ergeben können
   alleinlebenden hilfebedürftigen, alten, kranken und behinderten Menschen
   Überforderung der Eltern in Fragen der Haushaltsführung, der Erziehung, bei schwierigen
       Familienbeziehungen und bei wirtschaftlichen Problemen
 
 

Download: Informationsflyer - Familienpflege überbrückt Not- und Krisensituationen in der Familie
 
 
 
 
 
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