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Kirchensteuermittel beantragt werden. |
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Familienerholungswerk
im Erzbistum Paderborn e.V.
Am Stadelhof 14
33098 Paderborn
Tel.: 05251/125-452 /-453/ -464
Fax: 05251/282293 |
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Leider gibt
es seit dem 01.01.2003 keine Möglichkeit mehr
Landesmittel zu beantragen. |
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Kommunale
Zuschüsse über die Stadt Bielefeld wurden schon vor
längerer Zeit nicht mehr bewilligt. |
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Folgende
Einrichtungen und Orte werden angeboten: |
Familienferienstätte Biggesee-Sondern in
57462 Olpe, Sauerland |
Familienferienstätte Schloß Gehrden in
33034 Brakel, Kreis Höxter |
Familienferienheim Michaelshof in 36115
Hilders, Röhn / Unterbernhards
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Ramberg |
Familienferienheim Lutzenberg in 71566
Althütte-Lutzenberg, Schwäbischer Wald |
Familienferiendorf Hübingen in 56412
Hübingen / Westerwald
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Familienferiendorf Eglofs in 88260
Argenbühl / Allgäu |
Familienferiendorf Langenargen in 88085
Langenargen am Bodensee
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Familienferiendorf Eckenhof in 78713
Schramberg-Sulgen / Schwarzwald |
Familienferienstätte St. Ursula in 18181
Graal-Müritz / Ostsee
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Familienferienstätte Stegerwald in 25980
Rantum /Sylt / Nordsee
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Familienferienstätte Salem in 17139
Gorschendorf-Salem/ Kummerower See
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Familienferiendorf Rerik in 18230 Rerik
/ Ostesee
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Grossarl im Salzburger Land, Österreich
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Lungötzer Hof in A-5523 Lungötz /
Lammertal, Salzburger Land zwischen
Dachstein und Tennengebirge
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Pension Natz / Südtirol / Italien |
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Die Preise: |
Die
Organisation der Hin- u. Rückreise, sowie die
Fahrtkosten werden von der Familie selbst getragen.
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Sie sind nicht im Reisepreis enthalten.
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Die
meisten Unterkünfte kosten für einen Erwachsenen pro
Tag bei Halbpension ca. 35,-- €. |
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Für Kinder je nach Alter entsprechend weniger.
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Wenn
Festpreise angeboten werden, liegen die für 14 Tage
mit Vollpension bei Erwachsenen |
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um ca. 400,-- € |
Ein
6-Bett Appartement kann pro Tag 65,-- € bis 90,-- €
in der Hauptsaison kosten (ohne Verpflegung) |
Je
nach Reiseziel kann eine Kurtaxe bis zu 1,50 € pro
Tag u. Person erhoben werden. |
Für
die Sicherungsscheine wird pro Person 0,50 €
erhoben. |
Als
Bearbeitungsgebühr kommt zu dem Endpreis 30,00 €
hinzu. |
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Um in den Genuss der Kirchensteuer-Mittel zu kommen,
genügt es eine Bestätigung vorzulegen, welche
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durch den Kirchenstempel und die Unterschrift der
zuständigen Kirchengemeinde / Pfarrer |
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beglaubigt wurde. |
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Wir beraten Sie gerne!!!
Wir stellen den Kontakt zum Familienerholungswerk
her und berechnen für Sie die anfallenden Kosten. |
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Download: |
Informationsblatt -
Familienerholung |