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Kur
und Erholung > Mutter/Vater-Kindkur |
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Mutter/Vater-Kindkur |
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Für Mütter, die minderjährige und/oder chronisch
kranke |
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behinderte Kinder versorgen, besteht die |
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Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern |
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an der Maßnahme
teilzunehmen. Voraussetzung ist, |
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dass die Mitaufnahme
angezeigt und für den Erfolg der |
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Maßnahme nicht
abträglich ist. |
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Die Gründe für eine
Mutter-Kindkur liegen vorrangig im Krankheitsbild,
der Behandlungsbedürftigkeit |
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und notwendigen
medizinischen und psychosozialen Hilfen für Mutter
und Kind. Beachtet wird aber |
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auch die Lage und
Gesamtsituation der Familie; Erkrankungen des Kindes
werden mitbehandelt. |
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Mutter-Kind-Maßnahmen
kommen in Betracht, wenn |
das
Kind ebenfalls vorsorge- oder
rehabilitationsbedürftig ist und entsprechend des
Krankheitsbildes |
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an den
erforderlichen medizinischen und
sozialtherapeutischen Angeboten in der Einrichtung |
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teilnehmen kann,
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aufgrund
des Alters zu befürchten ist, dass eine Trennung von
der Mutter zu psychischen Problemen
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des Kindes
führt, oder |
wegen
der besonderen Belastung der Mutter ein gemeinsamer
Aufenthalt erforderlich ist, eine
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familiäre
Trennung unzumutbar ist, oder das Kind während des
Kuraufenthaltes der Mutter zu |
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Hause nicht
versorgt wäre und die Durchführung daran scheitern
würde. |
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Ist dagegen die
gesundheitliche Schädigung oder Krankheit des Kindes
Mittelpunkt der Vorsorge- |
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oder Rehabilitation,
sollte eine Kinderkur oder Kind-Mutter-Kur (nach §§
23, 40 SGBV) beantragt werden. |
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| Ausführliche
Informationen über das Thema Kuren finden Sie unter: |
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www.kag-muettergenesung.de
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www.muettergenesungswerk.de |
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