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 Caritasverband
 Bielefeld e.V.
 Turnerstraße 4
 33602 Bielefeld
 Tel.: 0521 9619-0
 Fax: 0521 9619-119

 

 

 
 
 
 
 
 

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   Kur und Erholung > Erholungsmaßnahmen > Seniorenerholung > Reisebedingungen
 
   Reisebedingungen
  
   Alle Freizeiten in diesem Prospekt liegen die allgemeinen
   Reisebedingungen zugrunde. Diese Reisebedingungen
   können in der Geschäftsstelle des Caritasverbandes eingesehen
   werden. Auf Wunsch wird den Teilnehmern ein Exemplar
   ausgehändigt. Sofern die bei den Fahrtbeschreibungen angegebene
   Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor,
   die Reise abzusagen.
  
   Die Reisen in diesem Prospekt sind Busreisen, die Preise Endpreise. Im Preis sind Unterkunft,
   Verpflegung (i.d.R. 3 Mahlzeiten am Tag), Bustransfer, bei Auslandsaufenthalten Auslands-
   Krankenversicherung, und Verwaltungskosten, in der Regel auch einzelne Ausflugsfahrten enthalten.
   Bei einigen Fahrten (im Heft vorgemerkt) ist Halbpension gebucht. Bei den Auslandsreisen ist
  unbedingt ein gültiger Personalausweis mitzunehmen.
 
  Eine evtl. am Urlaubsort zu entrichtende Kurtaxe ist im Reisepreis nicht enthalten, sondern von den
  Teilnehmern vor Ort selbst zu zahlen. Falls das Einkommen eines Teilnehmers unter der vom Land
  festgesetzten Einkommensgrenze liegt, beantragt der Caritasverband die Zuschüsse, die, sofern Mittel
  zur Verfügung stehen, in voller Höhe an die Teilnehmer weitergegeben werden und die in diesem Prospekt
  angegebenen Preise entsprechend verringern. Eventuell zu gewährende Zuschüsse der Kommune oder
  kirchliche Zuschüsse, können je Teilnehmer nur für eine Fahrt in Anspruch genommen werden.
  Die Rückforderung bleibt dem Caritasverband vorbehalten.
 

  Die Gruppen werden, soweit nicht anders angegeben, von ehrenamtlichen Mitarbeitern begleitet.

  Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung i.H.v. € 50 zu entrichten. Die Restkosten (abzüglich

  Anmeldegebühr) sind vor Beginn der Reise, nach Erhalt der Rechnung, zu zahlen.

 

  Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder kurzfristiger Abmeldung berechnen wir für die

  Ausfalltage die Kosten, die uns vom Erholungsheim in Rechnung gestellt werden, die anfallenden
  Fahrtkosten und eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 30 €. Sollte nach kurzfristiger Abmeldung ein
  Ersatzteilnehmer gefunden werden, wird lediglich die Verwaltungsgebühr erhoben.
 
  Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherungs-

  unternehmen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens. Informationen dazu sind in der Geschäftsstelle des

  Caritasverbandes erhältlich.
 
  Muss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen oder bei Nichterreichen
  der Mindestteilnehmerzahl eine Freizeit geändert werden oder ausfallen, können keine Ersatzleistungen
  geltend gemacht werden. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
 
  Bitte zu beachten:
  An- und Abfahrt des Reisebusses ab Gütersloh, Haltestelle am Wasserturm, an der Stadthalle.
  Bei 3 und mehr Bielefelder Anmeldungen für eine Reise fährt der Bus auch über die
  Haltestelle Bielefeld, Am Kesselbrink. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, nach Gütersloh zu
  kommen bzw. dort nach der Reise wieder abgeholt zu werden, so sind wir Ihnen gegen eine
  Kostenpauschale gerne behilflich.
 
Download: Reisebedingungen

 

 
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© 2007 - 2010, Caritasverband Bielefeld e. V. | Letzte Aktualisierung 04.03.2010